• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • AGH: Fallbearbeitung als Notar reicht nicht für Fachanwaltstitel

27.09.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

AGH: Fallbearbeitung als Notar reicht nicht für Fachanwaltstitel

Beitrag mit Bild

©terovesalainen/fotolia.com

Praktische Fälle, die ein Anwaltsnotar als Notar oder in seiner Eigenschaft als bestellter Zwangsverwalter bearbeitet hat, genügen nicht, um die praktischen Erfahrungen nachzuweisen, die nach der FAO für die Erlangung eines Fachanwaltstitels erforderlich sind.

Dies hat der Niedersächsische AGH in einem aktuellen Fall mit Urteil vom 13.08.2018 (AGH 8/17 II 7/35) entschieden, in dem ein Rechtsanwalt die Erlaubnis erwerben wollte, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Der Rechtsanwalt hatte – neben der ebenfalls erforderlichen theoretischen Ausbildung – Falllisten vorgelegt, um seine nach § 5 I lit. j FAO erforderlichen praktischen Erfahrungen in den in § 6 III i.V.m. § 14c FAO genannten Rechtsgebieten nachzuweisen. Aus diesen war ersichtlich, dass er einen Teil der Fälle als Zwangsverwalter, einen Teil als Notar bearbeitet hatte.

Kein Erfolg vor dem AGH

Dies genügte der zuständigen Rechtsanwaltskammer nicht, so dass in der Summe die erforderliche Fallzahl zum Nachweis anwaltlicher Praxiserfahrungen nicht erreicht wurde. Die Kammer lehnte daher den Antrag auf Gestattung, den Fachanwaltstitel zu führen, ab. Die dagegen gerichtete Klage des Rechtsanwalts hatte keinen Erfolg. Aus Sicht des AGH waren insbesondere die als Anwaltsnotar bearbeiteten Fälle nicht gem. § 5 II FAO anzuerkennen, weil der Kläger den erforderlichen fachlichen Bezug zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht nicht dargelegt hatte. Auch die Fälle, die der Kläger als Zwangsverwalter bearbeitet hatte, sind nach Ansicht des AGH nicht anzuerkennen, da dessen Kerntätigkeit die wirtschaftliche Betreuung des Objekts sei.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 26.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht