16.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

AGG: Kenntnis der Ungleichbehandlung

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Der Betrieb

Das Arbeitsgericht Koblenz hatte über die Klagen von Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung zu entscheiden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht.

Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen der Firma BIRKENSTOCK bereits außergerichtlich geeinigt und ihre Klagen zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen ab (Versäumnisurteile vom 09.09.2015, Az. 11 Ca 933/14, 11 Ca 939/14 und 11 Ca 1003/14).

Eine Frage der Kenntniserlangung

Bis Ende 2012 hatten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen erhalten. In den Verfahren vor dem Arbeitsgericht Koblenz ging es insbesondere um die Frage, ob die Klägerinnen dies wussten. BIRKENSTOCK hatte stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt. In den vergangenen Monaten waren jedoch ähnliche Klagen bei mehreren Kammern des Arbeitsgerichts gescheitert. Die drei gestrigen Klagen wurden durch Versäumnisurteile abgewiesen.

(AG Koblenz / Viola C. Didier) 


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