16.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

AGG: Kenntnis der Ungleichbehandlung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Arbeitsgericht Koblenz hatte über die Klagen von Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung zu entscheiden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht.

Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen der Firma BIRKENSTOCK bereits außergerichtlich geeinigt und ihre Klagen zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen ab (Versäumnisurteile vom 09.09.2015, Az. 11 Ca 933/14, 11 Ca 939/14 und 11 Ca 1003/14).

Eine Frage der Kenntniserlangung

Bis Ende 2012 hatten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen erhalten. In den Verfahren vor dem Arbeitsgericht Koblenz ging es insbesondere um die Frage, ob die Klägerinnen dies wussten. BIRKENSTOCK hatte stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt. In den vergangenen Monaten waren jedoch ähnliche Klagen bei mehreren Kammern des Arbeitsgerichts gescheitert. Die drei gestrigen Klagen wurden durch Versäumnisurteile abgewiesen.

(AG Koblenz / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)