• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • AGB-Recht: Kein Ausschluss der Abtretung von Mängelansprüchen

30.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

AGB-Recht: Kein Ausschluss der Abtretung von Mängelansprüchen

Beitrag mit Bild

Fragliche Klauseln in AGB können für Rechtsstreitigkeiten sorgen.

Die Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetversandhändlers ist unzulässig, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt.

In dem Streitfall, der vor dem OLG Hamm verhandelt wurde, vertrieben die Parteien jeweils verschiedene Waren über das Internet. Die Beklagte vertreibt u. a. gewerblich Elektro- und Elektronikgeräte und verwendete hierbei AGB, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.“ Der Kläger hat diese Klausel bei Verbrauchergeschäften für unzulässig gehalten und Unterlassung der Nutzung der Klausel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verlangt.

Klare Benachteiligung für Verbraucher

Mit Erfolg: Die infrage stehende AGB-Klausel verstoße, so das OLG Hamm im Urteil 4 U 99/14 vom 25.09.2014, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern gegen die Regelung des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteilige. Das Abtretungsverbot behindere den Weiterverkauf des Verbrauchers, weil es die Gewährleistung gegenüber dem gewerblichen Erstverkäufer erschwere. Es benachteilige neben dem Wiederkäufer auch den wiederverkaufenden privaten Erstkäufer.

Verlagerung der Gewährleistungshaftung

Veräußere der Erstkäufer die Ware, ohne ihm zustehende Gewährleistungsansprüche gegen den Erstverkäufer abtreten zu können, werde er auch bei einer von Anfang an mangelbehafteten Sache mit einer Gewährleistung belastet, für die der gewerbliche Erstverkäufer verantwortlich sei. Das Interesse des Erstkäufers, in solchen Fällen nicht mit der Abwicklung einer möglichen Gewährleistung mit dem gewerblichen Erstverkäufer belastet zu werden, sei schützenswert. Das Interesse des gewerblichen Erstverkäufers durch ein Abtretungsverbot der Gefahr entgegenzuwirken, dass ihm völlig unbekannte Dritte als Gewährleistungsgläubiger aufgezwungen werden, überwiege im Verkehr mit Verbrauchern nicht gegenüber den Käuferinteressen. Die Gewährleistungshaftung werde in diesen Fällen nicht ausgedehnt, sondern lediglich verlagert.

(OLG Hamm / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)