• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ärger mit der Polizei auf dem Heimweg: Kein Arbeitsunfall

20.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Ärger mit der Polizei auf dem Heimweg: Kein Arbeitsunfall

Beitrag mit Bild

Für den Weg von und zur Arbeit besteht zwar Versicherungsschutz, allerdings muss das Verhalten des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Unfalls in einem inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des Weges stehen.

Das SG Darmstadt hat entschieden, dass kein Unfallversicherungsschutz bei Verweigerung einer Identitätsfeststellung besteht.

Ein Arbeitnehmer wurde auf dem Heimweg von der Arbeit beim Busfahren kontrolliert. Nach Ansicht der Kontrolleurin hatte er keinen gültigen Fahrausweis. Sie informierte deswegen die Polizei. Als diese am Ende der Fahrt seine Personalien feststellen wollte, verweigerte er jegliche Angaben und zeigte seinen Personalausweis nicht vor. Nach den Behauptungen des Mannes wurde er dann an einen Streifenwagen gestellt und mit körperlicher Gewalt zu Boden gebracht. Von seinen Ärzten wurden Prellungen, Hämatome und eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die begehrte Entschädigung ab, da kein Arbeitsunfall vorliege.

Kein innerer Zusammenhang – kein Versicherungsschutz

Das SG Darmstadt hat die Klage mit Urteil vom 29.01.2016 (Az. S 3 U 182/13) abgewiesen. Nach Auffassung des Sozialgerichts besteht zwar Versicherungsschutz nicht nur bei der Arbeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Dies gelte aber nur, wenn das Verhalten des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls in einem inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des Weges stehe. Hierbei handele es sich um eine wertende Entscheidung. Kein innerer Zusammenhang bestehe, wenn der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls ganz überwiegend eigene Interessen verfolge. So liege es hier. Der Kläger habe bei der Verweigerung von Angaben gegenüber der Polizei nur eigene Interessen verfolgt. Er habe die Feststellung seiner Identität verhindern wollen.

(SG Darmstadt, PM 2/16 vom 19.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Erik Muscheites


27.11.2025

Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 AStG

Das deutsche Steuerrecht hält ein besonderes Ärgernis für in Deutschland steuerpflichtige Stifter und Begünstigte von ausländischen Stiftungen oder Trusts vor: die sogenannte Zurechnungsbesteuerung gem. § 15 AStG.

weiterlesen
Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 AStG

Meldung

©momius/fotolia.com


27.11.2025

BAG entscheidet zur Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigte haben bei Überschreitung ihrer individuellen Arbeitszeit proportional zur Vollzeitarbeitszeit Anspruch auf tarifliche Mehrarbeitszuschläge.

weiterlesen
BAG entscheidet zur Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Meldung

©cienpies/123rf.com


27.11.2025

Update zu digitalen Steuerbescheiden

Steuerpflichtige und Berater müssen die Bekanntgabe von Steuerbescheiden 2026 sowohl durch die Bereitstellung zum Datenabruf als auch auf Papier akzeptieren.

weiterlesen
Update zu digitalen Steuerbescheiden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank