• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderungsvorschläge zur Anpassung des Wesentlichkeitsbegriffs

28.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungsvorschläge zur Anpassung des Wesentlichkeitsbegriffs

Beitrag mit Bild

©outchill/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2017/6 veröffentlicht. Er enthält Änderungsvorschläge zur Anpassung des Wesentlichkeitsbegriffs in IAS 1 und IAS 8.

Mit den vorgeschlagenen geringfügigen Änderungen sollen die Definitionen in IAS 1 und IAS 8 an die Definitionen des Rahmenkonzepts angeglichen werden, um ein einheitliches Verständnis vom Begriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen im IFRS-Regelwerk sicherzustellen. Das Board erwartet aufgrund dieser Änderungen jedoch keine bedeutenden praktischen Auswirkungen auf die Beurteilung von Wesentlichkeit.

Die Verlautbarung ist auf der Internetseite des IASB zugänglich; der Entwurf kann bis zum 15.01.2018 kommentiert werden.

(WPK vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


01.12.2025

Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Die BaFin wird in den Lageberichten 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank