Der IASB hat Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11 veröffentlicht. Unter anderem soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ klargestellt werden, da der Postimplementation Review (PIR) zu IFRS 3 ergab, dass diese Definition schwierig anzuwenden ist.
Mit den zusätzlichen Anwendungshinweisen soll zudem bei Anwendung von IFRS 3 einfacher zwischen einem Geschäftsbetrieb und einer Gruppe von Vermögenswerten unterschieden werden, da aus dieser Differenzierung jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Finanzberichterstattung resultieren.
Zur Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen
Ferner soll die Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen klargestellt werden, wenn ein Unternehmen Beherrschung oder gemeinschaftliche Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, welcher eine joint operation darstellt. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 31.Oktober 2016 auf der Internetseite des IASB einzureichen.
(DRSC vom 28.06.2016/ Viola C. Didier)