29.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11

Beitrag mit Bild

IFRS: Mit Hilfe der vorgeschlagenen Änderungen soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ (business) klargestellt werden.

Der IASB hat Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11 veröffentlicht. Unter anderem soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ klargestellt werden, da der Postimplementation Review (PIR) zu IFRS 3 ergab, dass diese Definition schwierig anzuwenden ist.

Mit den zusätzlichen Anwendungshinweisen soll zudem bei Anwendung von IFRS 3 einfacher zwischen einem Geschäftsbetrieb und einer Gruppe von Vermögenswerten unterschieden werden, da aus dieser Differenzierung jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Finanzberichterstattung resultieren.

Zur Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen

Ferner soll die Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen klargestellt werden, wenn ein Unternehmen Beherrschung oder gemeinschaftliche Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, welcher eine joint operation darstellt. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 31.Oktober 2016 auf der  Internetseite des IASB einzureichen.

(DRSC vom 28.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank