29.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11

Beitrag mit Bild

IFRS: Mit Hilfe der vorgeschlagenen Änderungen soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ (business) klargestellt werden.

Der IASB hat Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11 veröffentlicht. Unter anderem soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ klargestellt werden, da der Postimplementation Review (PIR) zu IFRS 3 ergab, dass diese Definition schwierig anzuwenden ist.

Mit den zusätzlichen Anwendungshinweisen soll zudem bei Anwendung von IFRS 3 einfacher zwischen einem Geschäftsbetrieb und einer Gruppe von Vermögenswerten unterschieden werden, da aus dieser Differenzierung jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Finanzberichterstattung resultieren.

Zur Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen

Ferner soll die Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen klargestellt werden, wenn ein Unternehmen Beherrschung oder gemeinschaftliche Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, welcher eine joint operation darstellt. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 31.Oktober 2016 auf der  Internetseite des IASB einzureichen.

(DRSC vom 28.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht