Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2019/2 Annual Improvements to IFRS Standards (2018 – 2020) – Änderungsvorschläge an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 veröffentlicht.
Die Änderungsvorschläge betreffen:
- IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS: In Textziffer D16(a) wird vorgeschlagen, die Anwendung der Regelungen zur Bewertung kumulierter Umrechnungsdifferenzen bei Tochtergesellschaften zu erleichtern.
- IFRS 9 Finanzinstrumente: Es soll klargestellt werden, welche Gebühren bei dem sog. „10 %-Test“ nach IFRS 9.B.3.3.6 einzubeziehen sind.
- IFRS 16 Leasingverhältnisse: Im erläuternden Beispiel 13 zum IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ soll die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber entfernt werden. Damit sollen mögliche Missverständnisse vermieden werden, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen ergeben könnten.
- IAS 41 Landwirtschaft: Das IASB schlägt vor, die Vorschriften in Textziffer 22 zur Fair Value Bewertung an die Vorschriften in IFRS 13 anzugleichen.
Weitergehende Informationen stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 20.08.2019 entgegen genommen.
(WPK vom 28.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)