23.09.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungsstandard zu IFRS 16

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den IFRS 16-Änderungsstandard Lease Liability in a Sale and Leaseback veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der Änderungsstandard geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, die variable Leasingzahlungen beinhaltet. Zu diesem Sachverhalt wurde im November 2020 der Entwurf eines Änderungsstandards durch den IASB veröffentlicht.

Obwohl viele nationale Standardsetzer – so auch der DRSC – und EFRAG den Änderungsstandard zu IFRS 16 kritisiert haben, entschied sich der IASB für einen Beibehalt der wesentlichen Änderungen.

IASB veröffentlicht Änderungsstandard trotz Kritik

Demzufolge ist nunmehr u.a. geregelt, dass

(a) die Leaseback-Verbindlichkeit, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, resultiert eine Leasingverbindlichkeit ist, auf die IFRS 16 anzuwenden ist;

(b) die Erstbewertungsvorschriften in § 100 a) von IFRS 16 für den Ansatz des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Sale and Leaseback gelten;

(c) der Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback anschließend unter Anwendung der §§ 29–35 des IFRS 16 bewertet.

Anwendung ab dem 01.01.2024

Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des IASB.


DRSC vom 22.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht