23.09.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungsstandard zu IFRS 16

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den IFRS 16-Änderungsstandard Lease Liability in a Sale and Leaseback veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der Änderungsstandard geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, die variable Leasingzahlungen beinhaltet. Zu diesem Sachverhalt wurde im November 2020 der Entwurf eines Änderungsstandards durch den IASB veröffentlicht.

Obwohl viele nationale Standardsetzer – so auch der DRSC – und EFRAG den Änderungsstandard zu IFRS 16 kritisiert haben, entschied sich der IASB für einen Beibehalt der wesentlichen Änderungen.

IASB veröffentlicht Änderungsstandard trotz Kritik

Demzufolge ist nunmehr u.a. geregelt, dass

(a) die Leaseback-Verbindlichkeit, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, resultiert eine Leasingverbindlichkeit ist, auf die IFRS 16 anzuwenden ist;

(b) die Erstbewertungsvorschriften in § 100 a) von IFRS 16 für den Ansatz des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Sale and Leaseback gelten;

(c) der Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback anschließend unter Anwendung der §§ 29–35 des IFRS 16 bewertet.

Anwendung ab dem 01.01.2024

Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des IASB.


DRSC vom 22.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank