• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderungsentwurf des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

08.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungsentwurf des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Beitrag mit Bild

Die geplanten Änderungen am GWB sollen dafür sorgen, dass sich Unternehmen nicht mehr so leicht einer Haftung entziehen können.

Am 1.7.2016 hat das BMWi den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-ÄndG) vorgelegt.

Die Digitalisierung der Wirtschaft und die damit einhergehende Entwicklung neuer internet- und datenbasierter Geschäftsmodelle mit erkennbaren Konzentrationstendenzen in bestimmten Geschäftsfeldern erfordern Änderungen am GWB, sodass auch in digitalen Märkten eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht sichergestellt sind.

Umsetzung von EU-Recht

Zudem sind die Vorgaben der EU-RL 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der EU in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie bezweckt die Erleichterung der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen infolge von Verstößen gegen das Kartellverbot.

Neue Unternehmensverantwortlichkeit vorgesehen

Der Entwurf sieht außerdem in Angleichung an das europäische Recht die Einführung einer unternehmensgerichteten Sanktionierung vor. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sich Unternehmen durch Umstrukturierungsmaßnahmen nicht ihrer Bußgeldhaftung entziehen können. Die Einführung einer Unternehmensverantwortlichkeit bewirkt, dass bei einheitlich geleiteten Unternehmen Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende(n) Konzernmuttergesellschaft(en) verhängt werden können.

Bußgeld auch für Rechtsnachfolger

Dadurch entfallen bereits weitgehend die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen, sich Bußgeldzahlungen durch konzerninterne Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen zu entziehen. Zum anderen ist für Fälle der Rechtsnachfolge und wirtschaftlichen Nachfolge bei Unternehmen vorgesehen, dass das Bußgeld auch gegen den Nachfolger festgesetzt werden kann. (Vgl. RefE zum 9. GWB-ÄndG)

(DB vom 08.07.2016, Heft 26-27, Seite M13 – M14, DB1208925 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs / Saskia Bardens


01.07.2026

EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Am 24.06.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Tax-Omnibus-Richtlinie vorgestellt, die bestehende EU-Regeln zur Unternehmensbesteuerung im Bereich der direkten Steuern umfassend vereinfachen, modernisieren und aufeinander abstimmen soll.

weiterlesen
EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


01.07.2026

EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

nx123nx/123rf.com


01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

weiterlesen
Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht