Im Rahmen seiner Angabeninitiative hat der IASB (International Accounting Standards Board) Änderungen zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen veröffentlicht.
Kern der Änderungen sind Vorgaben für zusätzliche Anhangangaben, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen sollen, die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten des Unternehmens zu beurteilen.
Anwendung ab 01.01.2017
Die Änderungen sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2017 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Bei der erstmaligen Anwendung sind keine Vergleichsinformationen der Vorperioden zu berichten.
(DRSC vom 29.01.2016/ Viola C. Didier)