10.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungen in InsO und EGZPO in Kraft

Beitrag mit Bild

Pünklich zum Jahresende wurde die Wertgrenze in § 26 Nr. 8 EGZPO um 18 Monate bis zum 30.06.2018 verlängert.

Zum Jahreswechsel ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Änderungen u. a. in § 104 InsO und § 26 Nr. 8 EGZPO vorgenommen wurden. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer hin.

Anlass für die Änderung des § 104 InsO, der den Umgang mit Fix- und Finanzgeschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens regelt, war eine Entscheidung des BGH (v. 09.06.2016 – IX ZR 314/14). Dieser hatte die bisherige Praxis als rechtswidrig eingestuft. Die Neufassung des § 104 InsO nebst Folgeregelungen (§§ 105, 105a InsO) ist seit dem 29.12.2016 in Kraft bzw. gilt z. T. rückwirkend seit dem 10.06.2016.

Änderung des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht übersehen!

Wichtig ist die – recht unscheinbar in dem Gesetz versteckte – Änderung des § 26 Nr. 8 EGZPO. Mit ihr wird die Übergangsvorschrift um weitere eineinhalb Jahre verlängert, nach der Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile des Berufungsgerichts nur zulässig sind, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro übersteigt. Die Vorschrift wäre ansonsten zum 31.12.2016 außer Kraft getreten.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 1/2017 vom 04.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ammentorp/123rf.com


22.12.2025

Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Das neue Steueränderungsgesetz bringt ab 2026 gezielte finanzielle Entlastungen für Arbeitnehmer, Gastronomen und Ehrenamtliche.

weiterlesen
Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Meldung

©contrastwerkstatt/fotolia.com


22.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 neben dem Betriebsrentenstärkungsgesetz außerdem das Rentenpaket 2025 gebilligt und der Einführung der Aktivrente zugestimmt.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank