10.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungen in InsO und EGZPO in Kraft

Beitrag mit Bild

Pünklich zum Jahresende wurde die Wertgrenze in § 26 Nr. 8 EGZPO um 18 Monate bis zum 30.06.2018 verlängert.

Zum Jahreswechsel ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Änderungen u. a. in § 104 InsO und § 26 Nr. 8 EGZPO vorgenommen wurden. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer hin.

Anlass für die Änderung des § 104 InsO, der den Umgang mit Fix- und Finanzgeschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens regelt, war eine Entscheidung des BGH (v. 09.06.2016 – IX ZR 314/14). Dieser hatte die bisherige Praxis als rechtswidrig eingestuft. Die Neufassung des § 104 InsO nebst Folgeregelungen (§§ 105, 105a InsO) ist seit dem 29.12.2016 in Kraft bzw. gilt z. T. rückwirkend seit dem 10.06.2016.

Änderung des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht übersehen!

Wichtig ist die – recht unscheinbar in dem Gesetz versteckte – Änderung des § 26 Nr. 8 EGZPO. Mit ihr wird die Übergangsvorschrift um weitere eineinhalb Jahre verlängert, nach der Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile des Berufungsgerichts nur zulässig sind, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro übersteigt. Die Vorschrift wäre ansonsten zum 31.12.2016 außer Kraft getreten.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 1/2017 vom 04.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©sdecoret/fotolia.com


03.03.2026

Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Das Produkthaftungsrecht wird reformiert. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung der Haftungsrisiken in einer zunehmend digitalen Wirtschaft.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.03.2026

Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Die NIS-2-Richtlinie hat strengere Cybersicherheits- und Meldepflichten eingeführt, die wegen ihres hohen administrativen Aufwands kritisch bewertet werden.

weiterlesen
Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)