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13.03.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Ein neuer Gesetzentwurf zeigt, dass die Bundesregierung das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe stärker harmonisieren und an heutige Anforderungen anpassen will. Besonders relevant sind die neuen Vorgaben zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und gerichtlichen Zuständigkeiten. Für Berufsträger bedeutet das, dass sie sich auf klarere, aber teils auch neu strukturierte Verfahren einstellen müssen.

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (21/4298). Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren.

Neu strukturierte Verfahren

Unter anderem soll die bislang nicht gesetzlich geregelte „missbilligende Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird. Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungen untergebracht werden.

Kanzleiabwicklung und Vorsorgeregister

Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es unter anderem um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben.


Dt. Bundestag vom 12.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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