17.04.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungen des IESBA Code of Ethics

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Wirtschaftsprüferkammer hat mitgeteilt, dass der IESBA Code of Ethics betreffend der Vorschriften über die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten geändert wird.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 14. April 2015 Änderungen am IESBA Code of Ethics veröffentlicht, die verschiedene Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten betreffen. Die Änderungen sollen die Regelungen zur Unabhängigkeit speziell dadurch verbessern, dass die bisherige Regelung, wonach in Notfallsituationen bestimmte verbotene Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gestattet waren, nun gestrichen wird.

Änderungen gelten ab 15.4.2016

Diese zwar bislang im IESBA Code of Ethics zulässigen Notfallausnahmen waren allerdings schon nach deutschem Berufsrecht unzulässig. Die weiteren Änderungen betreffen neue und klarstellende Leitlinien zum Begriff der „Management Responsibility“ sowie klarstellende Leitlinien zum Konzept der „routinemäßigen oder mechanischen“ Unterstützungsleistungen bei Buchführung und Abschlusserstellung für Prüfungsmandate, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen. „Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist grundlegend, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die externe Prüfung zu gewährleisten“, sagte IESBA Vorsitzender Dr. Stauros B. Thōmadakēs. „Diese Verbesserungen werden nicht nur diese Unabhängigkeit stärken, sondern auch eine größere Kohärenz bei der Anwendung der Bestimmungen in den über 100 Ländern fördern, in welchen der Kodex derzeit Anwendung findet.“

Die Änderungen treten am 15. April 2016 in Kraft. Eine frühere Anwendung ist möglich.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


03.07.2025

Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Ein Privatgutachten kann als wirksamer Nachweis für eine verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden zur steuerlichen Abschreibung anerkannt werden.

weiterlesen
Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Steuerboard

Raphael Baumgartner


03.07.2025

Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine GmbH einen Verlust aus der Abschreibung einer Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, wenn das Darlehen an eine Tochtergesellschaft vergeben wird, an der die GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG beteiligt ist.

weiterlesen
Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank