17.04.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungen des IESBA Code of Ethics

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Der Betrieb

Die Wirtschaftsprüferkammer hat mitgeteilt, dass der IESBA Code of Ethics betreffend der Vorschriften über die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten geändert wird.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 14. April 2015 Änderungen am IESBA Code of Ethics veröffentlicht, die verschiedene Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten betreffen. Die Änderungen sollen die Regelungen zur Unabhängigkeit speziell dadurch verbessern, dass die bisherige Regelung, wonach in Notfallsituationen bestimmte verbotene Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gestattet waren, nun gestrichen wird.

Änderungen gelten ab 15.4.2016

Diese zwar bislang im IESBA Code of Ethics zulässigen Notfallausnahmen waren allerdings schon nach deutschem Berufsrecht unzulässig. Die weiteren Änderungen betreffen neue und klarstellende Leitlinien zum Begriff der „Management Responsibility“ sowie klarstellende Leitlinien zum Konzept der „routinemäßigen oder mechanischen“ Unterstützungsleistungen bei Buchführung und Abschlusserstellung für Prüfungsmandate, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen. „Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist grundlegend, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die externe Prüfung zu gewährleisten“, sagte IESBA Vorsitzender Dr. Stauros B. Thōmadakēs. „Diese Verbesserungen werden nicht nur diese Unabhängigkeit stärken, sondern auch eine größere Kohärenz bei der Anwendung der Bestimmungen in den über 100 Ländern fördern, in welchen der Kodex derzeit Anwendung findet.“

Die Änderungen treten am 15. April 2016 in Kraft. Eine frühere Anwendung ist möglich.

(WPK / Viola C. Didier)


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