17.04.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungen des IESBA Code of Ethics

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Wirtschaftsprüferkammer hat mitgeteilt, dass der IESBA Code of Ethics betreffend der Vorschriften über die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten geändert wird.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 14. April 2015 Änderungen am IESBA Code of Ethics veröffentlicht, die verschiedene Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten betreffen. Die Änderungen sollen die Regelungen zur Unabhängigkeit speziell dadurch verbessern, dass die bisherige Regelung, wonach in Notfallsituationen bestimmte verbotene Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gestattet waren, nun gestrichen wird.

Änderungen gelten ab 15.4.2016

Diese zwar bislang im IESBA Code of Ethics zulässigen Notfallausnahmen waren allerdings schon nach deutschem Berufsrecht unzulässig. Die weiteren Änderungen betreffen neue und klarstellende Leitlinien zum Begriff der „Management Responsibility“ sowie klarstellende Leitlinien zum Konzept der „routinemäßigen oder mechanischen“ Unterstützungsleistungen bei Buchführung und Abschlusserstellung für Prüfungsmandate, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen. „Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist grundlegend, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die externe Prüfung zu gewährleisten“, sagte IESBA Vorsitzender Dr. Stauros B. Thōmadakēs. „Diese Verbesserungen werden nicht nur diese Unabhängigkeit stärken, sondern auch eine größere Kohärenz bei der Anwendung der Bestimmungen in den über 100 Ländern fördern, in welchen der Kodex derzeit Anwendung findet.“

Die Änderungen treten am 15. April 2016 in Kraft. Eine frühere Anwendung ist möglich.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank