Eine Anpassung der BOStB war insbesondere aufgrund des zum 01.08.2022 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden. BStBK-Präsident Prof. Schwab betont: „Die Satzungsversammlung hat damit wichtige Entscheidungen für eine moderne und zeitgemäße Berufs- und Fachberaterordnung getroffen. Beide Regelwerke sind jetzt fachlich wieder auf dem aktuellen Stand und berücksichtigen nicht nur die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch neue Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung.“
BOStB an Rechtsprechung angepasst
Die BOStB wurde an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z. B. im Bereich der Werbung) angepasst. Auch berücksichtigt die Novelle der BOStB neue Entwicklungen bei den vereinbarten Tätigkeiten wie etwa der Einführung des Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderators im Insolvenzrecht. Bei der Fachberaterordnung wurden insbesondere die Anlagen zur FBO, die die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regeln, überarbeitet. Hinsichtlich der Pflichtfortbildung wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass diese auch in elektronischer Form (z. B. durch Teilnahme an einem Online-Seminar) erfolgen kann. Das Bundesfinanzministerium gab am 20. Juni 2022 grünes Licht für die beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO.
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Die BStBK hat die von der Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO auf ihrer Website unter www.bstbk.de veröffentlicht. Dort finden sich auch Erläuterungen zu den beschlossenen Änderungen und eine konsolidierte Lesefassung der geänderten Berufs- und Fachberaterordnung.