29.07.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderungen der BORA gelten ab Oktober

In ihrer Sitzung Ende April hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer Änderungen der BORA beschlossen, u. a. mit Blick auf Sammelanderkonten und auf die neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen. Die Änderungen treten zum 01.10.2022 in Kraft.

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Mit Schreiben vom 25.07.2022 hat der Bundesminister der Justiz der Bundesrechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 29./30.04.2022 zur Änderung der BORA keine Bedenken bestehen. Die Beschlüsse wurden am 27.07.2022 auf der Website der BRAK veröffentlicht und treten damit gem. § 191e III BRAO mit Wirkung zum 01.10.2022 in Kraft.

Änderungen der §§ 8, 30, 32 und 33 BORA verzögert

Die Satzungsversammlung hatte ursprünglich beabsichtigt, dass die von ihr beschlossenen Änderungen der §§ 8, 30, 32 und 33 BORA zum 01.08.2022, also zeitgleich mit der „großen BRAO-Reform“, in Kraft treten. Dies war jedoch nicht möglich, da die Beschlüsse nach Prüfung durch das Bundesjustizministerium (§ 191e I BRAO) erst am 27.07.2022 veröffentlicht werden konnten.

Die Änderungen betreffen u. a. die Pflicht, Sammelanderkonten zu führen (§ 4 BORA), sowie die ab dem 01.08.2022 geltende neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen (§ 5a BORA n. F.; § 43f BRAO n. F.). Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur.

Die von der Satzungsversammlung ebenfalls am 29./30.04.2022 beschlossene Änderung ihrer Geschäftsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung, also am 27.07.2022, in Kraft.


BRAK vom 27.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


18.06.2026

BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Nicht jede Tätigkeit auf einem Schiff führt automatisch dazu, dass der Unternehmensstaat das Besteuerungsrecht erhält, so der BFH.

weiterlesen
BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht