02.09.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Änderungen bei der Entsenderichtlinie

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, nach der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie vorzulegen.

Die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, kurz Entsenderichtlinie, setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung innerhalb der Europäischen Union. Sie schreibt unter anderem die Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates vor.

Reformvorschlag zur Entsenderichtlinie

Bereits am 08.03.2016 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Reformvorschlag vorgelegt. Am 29.05.2018 hat das Europäische Parlament eine umfassende Reform der Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957) beschlossen. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie beträgt zwei Jahre. Aufgrund der Reform der Entsenderichtlinie müssen ab dem Jahr 2020 jeweils die konkreten Vergütungsbestimmungen im Einsatzland ermittelt werden. Hierunter fallen dann alle gesetzlichen Lohnbestandteile, Vorgaben aus allgemeinverbindlichen oder optional auch sogenannten repräsentativen Tarifverträgen.

In einem weiteren Schritt muss dann das „Entlohnungspaket“ eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Einsatzland berechnet und mit der Entlohnung des eigenen Mitarbeiters für den Einsatzzeitraum abgeglichen sowie für eine mögliche Kontrolle im Einsatzland ausreichend dokumentiert und übersetzt werden.

Bislang keine Angaben zum Inhalt des Entwurfs

Im Mai 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie vorgelegt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/12408) auf eine Kleine Anfrage der FDP. Zu Inhalten des Entwurfs äußert sie sich nicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 26.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank