• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderungen bei Besteuerung von Abfindungen und Doppelbesteuerung

02.12.2016

Meldung, Steuerrecht

Änderungen bei Besteuerung von Abfindungen und Doppelbesteuerung

Beitrag mit Bild

Die Koalitionsfraktion hatten 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem wurden damit steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression im Steuertarif eingefügt.

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Enthalten sind die Maßnahmen in dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen international tätige Konzerne in Zukunft nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. So müssen multinationale Unternehmen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen gegeben. Damit sollen die Finanzverwaltungen Risikoeinschätzungen vornehmen können. Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben. Ausgetauscht werden sollen Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen.

Abfindungen, Doppelbesteuerung, Betriebsausgaben

Zu den vorgenommenen Änderungen gehören unter anderem Regelungen für die Besteuerung von Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Außerdem wird der Entwurf um Maßnahmen zur Verhinderung des Doppelabzugs von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften ergänzt. Laut Gesetzentwurf gibt es eine Vielzahl derartiger Gestaltungen, die zur Erzielung von Steuervorteilen genutzt würden. Eine Neuregelung im Einkommensteuerrecht soll dem „Cum/Cum treaty shopping“ entgegenwirken. Damit versuchen sich Empfänger von aus Deutschland fließenden Dividenden mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren Doppelbesteuerungsabkommens-Quellensteuersatz zu verschaffen. Um ein Jahr verlängert wird eine Übergangsregelung zum steuerlichen Höchstbetrag bei Rückstellungen für ungebundene Beitragsrückerstattungen bei Versicherungen, die aufgrund der Niedrigzinsphase erfolgt war. Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will sich der Ausschuss im ersten Quartal 2017 erneut mit dieser Regelung befassen.

(Dt. Bundetag, hib vom 30.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht