• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderungen bei Besteuerung von Abfindungen und Doppelbesteuerung

02.12.2016

Meldung, Steuerrecht

Änderungen bei Besteuerung von Abfindungen und Doppelbesteuerung

Beitrag mit Bild

Die Koalitionsfraktion hatten 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem wurden damit steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression im Steuertarif eingefügt.

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Enthalten sind die Maßnahmen in dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen international tätige Konzerne in Zukunft nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. So müssen multinationale Unternehmen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen gegeben. Damit sollen die Finanzverwaltungen Risikoeinschätzungen vornehmen können. Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben. Ausgetauscht werden sollen Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen.

Abfindungen, Doppelbesteuerung, Betriebsausgaben

Zu den vorgenommenen Änderungen gehören unter anderem Regelungen für die Besteuerung von Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Außerdem wird der Entwurf um Maßnahmen zur Verhinderung des Doppelabzugs von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften ergänzt. Laut Gesetzentwurf gibt es eine Vielzahl derartiger Gestaltungen, die zur Erzielung von Steuervorteilen genutzt würden. Eine Neuregelung im Einkommensteuerrecht soll dem „Cum/Cum treaty shopping“ entgegenwirken. Damit versuchen sich Empfänger von aus Deutschland fließenden Dividenden mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren Doppelbesteuerungsabkommens-Quellensteuersatz zu verschaffen. Um ein Jahr verlängert wird eine Übergangsregelung zum steuerlichen Höchstbetrag bei Rückstellungen für ungebundene Beitragsrückerstattungen bei Versicherungen, die aufgrund der Niedrigzinsphase erfolgt war. Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will sich der Ausschuss im ersten Quartal 2017 erneut mit dieser Regelung befassen.

(Dt. Bundetag, hib vom 30.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


30.04.2026

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen.

weiterlesen
Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht