• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderungen an verschiedenen Rechnungslegungsstandards

14.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an verschiedenen Rechnungslegungsstandards

Beitrag mit Bild

Das IASB war fleißig und hat gleich mehrere Rechnungslegungsstandards geändert.

Das IASB hat IFRIC 22 sowie von Änderungen im Rahmen der Annual Improvements to IFRSs (2014-2016) und an IAS 40 veröffentlicht.

Neben der Veröffentlichung der neuen IFRIC Interpretation 22 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration hat das IASB aktuell auch Änderungen an verschiedenen Rechnungslegungsstandards im Wege des Annual Improvements to IFRSs (2014-2016) sowie weitere Änderungen an IAS 40 Investment Property publiziert.

Die durch die „Annual Improvements to IFRSs (2014-2016)“ bewirkten Änderungen betreffen

  • IFRS 1 First Time Adoption of IFRS: Streichung der kurzzeitigen Befreiungen in den Tz. E3-E7,
  • IFRS 12 Disclosures of Interests in Other Entities: Präzisierung des Anwendungsbereichs dahingehend, dass die in IFRS 12 geforderten Angaben auch für „zur Veräußerung gehaltene“ Beteiligungen oder für aufgegebene Geschäftsbereiche im Sinne von IFRS 5 gelten, und
  • IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures: Klarstellung in IAS 28.18, dass ein Unternehmen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert auf Basis jedes einzelnen Investments bewerten darf.

Die Änderung von IFRS 12 ist ab dem 1. Januar 2017, die beiden weiteren Änderungen sind jeweils ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig.

Änderung von IAS 40

Die Änderung von IAS 40 Investment Property zur Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die sich noch in Bau oder Entwicklung befinden, betrifft die in IAS 40.57 aufgeführte Beispielliste, die bislang abschließend war. Durch die bisher abschließende Aufzählung war die Klassifikation noch nicht fertiggestellter Immobilien nicht klar geregelt. Die Aufzählung gilt nun als nicht abschließend, sodass nun auch noch nicht fertiggestellte Immobilien unter die Regelung subsumiert werden können. Diese Änderung ist ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig.

Neu: IFRIC betreffend IAS 21

Darüber hinaus hat das IASB die IFRIC Interpretation 22 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration betreffend IAS 21 veröffentlicht. In der Interpretation wird betont, dass zur Bestimmung des Wechselkurses bei der erstmaligen Erfassung, derjenige Zeitpunkt zugrunde zu legen ist, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nichtmonetären Vermögenswert oder die nichtmonetäre Schuld erstmalig ansetzt. Diese Interpretation ist ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig.

(WPK vom 13.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

artefacti/123rf.com


30.05.2025

PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Eine GmbH darf den Vorsteuerabzug für Investitionsgüter wie einen PKW geltend machen, wenn dieser unternehmerisch genutzt wird – selbst bei formalen Unschärfen.

weiterlesen
PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Meldung

Der Betrieb


30.05.2025

EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

EFRAG bietet mit dem neuen Unterstützungspaket Tools für KMU, um freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach dem VSME-Standard zu erstellen.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

Meldung

Der Betrieb


28.05.2025

Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank