18.12.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Der IASB hat am 18.12.2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 veröffentlicht. Darüber informiert das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC).

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Gegenstand der Änderungen und Klarstellungen an IFRS 9 und IFRS 7 ist die Bilanzierung von Stromlieferverträgen. Die Änderungen und Klarstellungen betreffen konkret:

  • die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (own-use exemption) – diese ist auch anwendbar auf Stromlieferverträge, bei denen die tatsächlich gelieferte Menge naturbedingt unsicher ist und daraufhin Teilverkäufe stattfinden, die von dieser naturbedingten Unsicherheit ausgelöst werden und marktbedingt unvermeidlich sind;
  • die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden – ein Cashflow Hedge Accounting ist auch dann zulässig, wenn die Unsicherheit der Cashflows nicht preis-, sondern mengenbedingt ist und die als Grundgeschäft designierte Menge einen Bezug aufweist zum Sicherungsinstrument;
  • Zusatzangaben in IFRS 7 und IFRS 19, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens offenzulegen.

Die Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2026; eine frühere Anwendung ist zulässig.


DRSC vom 18.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)