18.12.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Der IASB hat am 18.12.2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 veröffentlicht. Darüber informiert das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC).

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Gegenstand der Änderungen und Klarstellungen an IFRS 9 und IFRS 7 ist die Bilanzierung von Stromlieferverträgen. Die Änderungen und Klarstellungen betreffen konkret:

  • die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (own-use exemption) – diese ist auch anwendbar auf Stromlieferverträge, bei denen die tatsächlich gelieferte Menge naturbedingt unsicher ist und daraufhin Teilverkäufe stattfinden, die von dieser naturbedingten Unsicherheit ausgelöst werden und marktbedingt unvermeidlich sind;
  • die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden – ein Cashflow Hedge Accounting ist auch dann zulässig, wenn die Unsicherheit der Cashflows nicht preis-, sondern mengenbedingt ist und die als Grundgeschäft designierte Menge einen Bezug aufweist zum Sicherungsinstrument;
  • Zusatzangaben in IFRS 7 und IFRS 19, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens offenzulegen.

Die Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2026; eine frühere Anwendung ist zulässig.


DRSC vom 18.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)