Der IASB hat am 29. März 2017 einen Entwurf für Änderungen an IFRS 8 Geschäftssegmente und IAS 34 Zwischenberichterstattung (ED/2017/2) veröffentlicht.
Mit diesen Änderungsvorschlägen adressiert der IASB die Themen, die im Rahmen des Post-implementation Review (PIR) als verbesserungswürdig identifiziert wurden. Dies betrifft im Wesentlichen die Identifizierung des Hauptentscheidungsträgers (Chief Operating Decision Maker), die Zusammenfassung von Geschäftssegmenten zu berichtspflichtigen Segmenten und Klarstellungen bzgl. der Überleitungsrechnung.
Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 31. Juli 2017 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org (hier: ‘Comment on a Proposal‘) einzureichen.
(DRSC vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)