15.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IFRS 3 und IAS 36

Der IASB hat den Entwurf für Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten veröffentlicht. Darüber berichtet das DRSC.

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Der IASB schlägt Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse vor, die Unternehmen verpflichten, über die Ziele und die damit verbundenen Leistungsziele ihrer wichtigsten Akquisitionen zu berichten, einschließlich der Frage, ob diese in den Folgejahren erreicht werden. Die Unternehmen sollen auch verpflichtet werden, Informationen über die erwarteten Synergien für alle wesentlichen Akquisitionen vorzulegen. Die Unternehmen wären jedoch nicht verpflichtet, Informationen offenzulegen, die ihre Akquisitionsziele gefährden könnten.

Der IASB schlägt außerdem damit zusammenhängende Änderungen an IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten vor, um den Wertminderungstest gezielt zu verbessern.

Berichterstattung über Akquisitionen schwierig

Die Vorschläge des IASB bauen auf vorläufigen Ansichten auf, die im Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung geäußert wurden, und stellen eine Reaktion auf das Feedback der Interessengruppen dar, dass die Berichterstattung über Akquisitionen sowohl für Investoren als auch für Unternehmen schwierig sei.

Den Anlegern fehle es an ausreichenden und zeitnahen Informationen über Akquisitionen und die Leistung nach der Akquisition.

Die Unternehmen seien bestrebt, den Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, sehen jedoch Risiken und Kosten bei der Bereitstellung einiger Informationen, insbesondere bei kommerziell sensiblen Informationen, die von Wettbewerbern genutzt werden könnten.

Die Interessengruppen haben auch Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit und Komplexität der Wertminderungsprüfung für Geschäftsbetriebe, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, geäußert.

Der Entwurf kann bis zum 15.07.2024 kommentiert werden.


DRSC vom 14.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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Nadine Rettenmaier


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