02.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IFRS 17

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Das IASB will IFRS 17 Versicherungsverträge ändern. Die geplanten Änderungen sollen Anwenderfragen klären und mehr Zeit bei der Umsetzung gewähren.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26.06.2019 mehrere Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge vorgeschlagen, um Fragen und Bedenken bei der Anwendung von IFRS 17 zu klären (IASB ED/2019/4 Amendments to IFRS 17).

Grundprinzipien bleiben unverändert

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Grundprinzipien des IFRS 17 unverändert lassen. Allerdings soll die verpflichtende Erstanwendung um ein Jahr verschoben werden, also auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Stellungnahmen werden bis zum 25.09.2019 erbeten.

Die Vorschläge betreffen beispielsweise

  • die Aufnahme zusätzlicher Ausnahmetatbestände vom Anwendungsbereich des IFRS 17
  • Änderungen bezüglich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten einschließlich damit verbundener Angabevorschriften sowie
  • Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.

(WPK vom 28.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank