02.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IFRS 17

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Das IASB will IFRS 17 Versicherungsverträge ändern. Die geplanten Änderungen sollen Anwenderfragen klären und mehr Zeit bei der Umsetzung gewähren.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26.06.2019 mehrere Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge vorgeschlagen, um Fragen und Bedenken bei der Anwendung von IFRS 17 zu klären (IASB ED/2019/4 Amendments to IFRS 17).

Grundprinzipien bleiben unverändert

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Grundprinzipien des IFRS 17 unverändert lassen. Allerdings soll die verpflichtende Erstanwendung um ein Jahr verschoben werden, also auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Stellungnahmen werden bis zum 25.09.2019 erbeten.

Die Vorschläge betreffen beispielsweise

  • die Aufnahme zusätzlicher Ausnahmetatbestände vom Anwendungsbereich des IFRS 17
  • Änderungen bezüglich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten einschließlich damit verbundener Angabevorschriften sowie
  • Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.

(WPK vom 28.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)