02.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IFRS 17

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Das IASB will IFRS 17 Versicherungsverträge ändern. Die geplanten Änderungen sollen Anwenderfragen klären und mehr Zeit bei der Umsetzung gewähren.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26.06.2019 mehrere Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge vorgeschlagen, um Fragen und Bedenken bei der Anwendung von IFRS 17 zu klären (IASB ED/2019/4 Amendments to IFRS 17).

Grundprinzipien bleiben unverändert

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Grundprinzipien des IFRS 17 unverändert lassen. Allerdings soll die verpflichtende Erstanwendung um ein Jahr verschoben werden, also auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Stellungnahmen werden bis zum 25.09.2019 erbeten.

Die Vorschläge betreffen beispielsweise

  • die Aufnahme zusätzlicher Ausnahmetatbestände vom Anwendungsbereich des IFRS 17
  • Änderungen bezüglich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten einschließlich damit verbundener Angabevorschriften sowie
  • Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.

(WPK vom 28.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


01.12.2025

Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Die BaFin wird in den Lageberichten 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank