18.08.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IAS 21

Der IASB hat Änderungen an IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) veröffentlicht. Die Änderungen sollen Unternehmen dabei helfen, festzustellen, ob eine Währung in eine andere Währung umgetauscht werden kann und welche Bilanzierung im Falle einer mangelnden Umtauschbarkeit anzuwenden ist.

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Der Änderungsstandard geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristiger fehlender Umtauschbarkeit, da IAS 21 bislang keine expliziten Vorschriften dazu enthielt, welchen Wechselkurs ein Unternehmen zu verwenden hat, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist. Zu diesem Sachverhalt wurde im April 2021 der Entwurf eines Änderungsstandards (ED/2021/4) durch den IASB veröffentlicht.

Mit dem nun veröffentlichten Änderungsstandard werden Regelungen zu folgenden Bereichen in IAS 21 ergänzt:

  • wann eine Währung gegen eine andere Währung tauschbar ist und wann nicht;
  • wie ein Unternehmen den Wechselkurs bestimmt, der anzuwenden ist, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist; und
  • welche Informationen ein Unternehmen angeben muss, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.

Die Änderungen an IAS 21 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.


DRSC vom 15.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank