Der Änderungsstandard geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristiger fehlender Umtauschbarkeit, da IAS 21 bislang keine expliziten Vorschriften dazu enthielt, welchen Wechselkurs ein Unternehmen zu verwenden hat, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist. Zu diesem Sachverhalt wurde im April 2021 der Entwurf eines Änderungsstandards (ED/2021/4) durch den IASB veröffentlicht.
Mit dem nun veröffentlichten Änderungsstandard werden Regelungen zu folgenden Bereichen in IAS 21 ergänzt:
- wann eine Währung gegen eine andere Währung tauschbar ist und wann nicht;
- wie ein Unternehmen den Wechselkurs bestimmt, der anzuwenden ist, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist; und
- welche Informationen ein Unternehmen angeben muss, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.
Die Änderungen an IAS 21 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.