Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern veröffentlicht.
Die aktuellen Änderungen stellen klar, wie Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten im Zusammenhang mit der Bewertung von Schuldinstrumenten zum Fair Value, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, anzusetzen sind.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich.
(WPK vom 25.01.2016/ Viola C. Didier)