03.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IAS 1 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an IAS 1 betreffend eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig verabschiedet.

Die Änderungen in IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage, nicht jedoch den Betrag oder Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen oder Erträge oder entsprechende Angaben.

Aufgrund der Änderungen an IAS 1 wird vor allem erreicht, dass

  • die Klassifizierung als langfristige Schuld von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Dieses Recht muss substanziell sein. Außerdem müssen etwaige Bedingungen für die Ausübung eines solchen Rechts am Abschlussstichtag erfüllt sein.  Anderenfalls handelt es sich um eine kurzfristige Schuld.
  • die tatsächliche Absicht des Managements, die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen, für die Klassifikation einer Schuld unerheblich ist.
  • sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen sind ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

(WPK vom 28.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


07.02.2025

BFH bestätigt Vorläufigkeitsvermerk für nicht eröffneten Betrieb

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer schlüssigen Gewinnprognose für Steuerpflichtige, die sich gegen einen Vorläufigkeitsvermerk wehren möchten.

weiterlesen
BFH bestätigt Vorläufigkeitsvermerk für nicht eröffneten Betrieb

Meldung

©Cybrain/fotolia.com


07.02.2025

Nachhaltiger E-Commerce: Die EU verschärft die Regeln für Importwaren

Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass Verbraucher in Europa weiterhin sicher und nachhaltig einkaufen können.

weiterlesen
Nachhaltiger E-Commerce: Die EU verschärft die Regeln für Importwaren

Meldung

©animaflora/fotolia.com


06.02.2025

BFH: Einschränkung beim Betriebsausgabenabzug für Holdinggesellschaften

Holdings dürfen Verwaltungskosten, die mit steuerfreien Beteiligungserträgen zusammenhängen, nur anteilig als Betriebsausgaben abziehen.

weiterlesen
BFH: Einschränkung beim Betriebsausgabenabzug für Holdinggesellschaften

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank