03.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IAS 1 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an IAS 1 betreffend eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig verabschiedet.

Die Änderungen in IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage, nicht jedoch den Betrag oder Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen oder Erträge oder entsprechende Angaben.

Aufgrund der Änderungen an IAS 1 wird vor allem erreicht, dass

  • die Klassifizierung als langfristige Schuld von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Dieses Recht muss substanziell sein. Außerdem müssen etwaige Bedingungen für die Ausübung eines solchen Rechts am Abschlussstichtag erfüllt sein.  Anderenfalls handelt es sich um eine kurzfristige Schuld.
  • die tatsächliche Absicht des Managements, die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen, für die Klassifikation einer Schuld unerheblich ist.
  • sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen sind ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

(WPK vom 28.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank