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21.01.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen am Code of Ethics zur Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat Änderungen am IESBA Code of Ethics (Code) zur Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers und anderer geeigneter Reviewer veröffentlicht (Revisions to the Code Addressing the Objectivity of an Engagement Quality Reviewer and other Appropriate Reviewers).

Ziel der Änderungen ist es, die Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers und anderer geeigneter Reviewer zu sichern. Zudem soll damit eine Verzahnung zum kürzlich vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) verabschiedeten International Standard on Quality Management (ISQM) 2, Engagement Quality Reviews, hergestellt werden. Hierzu erfolgen neue Anwendungshinweise im Code of Ethics (Application Material).

Wer übernimmt die Rolle des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers?

So wird insbesondere klargestellt, dass eine Gefährdung durch Selbstprüfung bestehen kann, wenn ein ehemaliger auftragsverantwortlicher Partner (Engagement Partner) die Rolle des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers übernimmt.

Belange von kleinen und mittleren Praxen

Die WPK begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die ursprünglich vorgesehene Ausdehnung auf ein früheres Mitglied des Prüfungsteams zurückgenommen worden ist. Für dieses Ergebnis hatte sich die WPK im Rahmen der vorangegangenen Konsultation insbesondere mit Blick auf die Belange von kleinen und mittleren Praxen eingesetzt.

Als eine mögliche Schutzmaßnahme in diesem Zusammenhang wird eine Cooling-off-Phase vorgeschlagen und diesbezüglich eine Verbindung zu ISQM 2 hergestellt (zwei Jahre).

Die Änderungen treten am 15.12.2022 in Kraft.

(WPK vom 19.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


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