14.02.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderung von IDW RS HFA 9

Da für Zwecke des Hedge Accounting die Regelungen des IAS 39 weiterhin angewendet werden dürfen, wenn das bilanzierende Unternehmen im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 das Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 entsprechend ausgeübt hat, enthält IDW RS HFA 9 auch nur noch Ausführungen zum Hedge Accounting.

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Der FAB hat daher mit Wirkung zum 01.01.2023 folgende zwei Verlautbarungen aufgehoben:

  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW RS HFA 25)
  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 – Amendments von Oktober/November 2008 und März 2009 (IDW RS HFA 26).

Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS (IDW RS HFA 9) wurde aktualisiert.

Hedge Accounting in IDW RS HFA 9

Da allein für Zwecke des Hedge Accounting die Regelungen des IAS 39 weiterhin angewendet werden dürfen, wenn das bilanzierende Unternehmen im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 das Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 entsprechend ausgeübt hat, enthält IDW RS HFA 9 auch nur noch Ausführungen zum Hedge Accounting.

Die übrigen Abschnitte zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 sind entfallen.

Hinweis

Anwendungsfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 werden in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) und in den drei Modulen zu IFRS 9 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) geklärt.


IDW vom 09.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


31.01.2025

Wird KI die Anwälte überflüssig machen?

Laut einer Bitkom-Umfrage vertrauen viele Deutsche bei Rechtsfragen inzwischen einer ständig verfügbaren KI. Menschliche Anwälte werden aber wegen ihrer Empathie bevorzugt.

weiterlesen
Wird KI die Anwälte überflüssig machen?

Meldung

©Katarzyna Białasiewicz/123rf.com


30.01.2025

Fitnessstudio-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 EStG zu berücksichtigen.

weiterlesen
Fitnessstudio-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


30.01.2025

Fälligkeit einer Sozialplanabfindung

Das BAG-Urteil stellt klar, dass Sozialplanabfindungen nicht erst nach Abschluss eines gerichtlichen Anfechtungsverfahrens fällig werden.

weiterlesen
Fälligkeit einer Sozialplanabfindung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank