Gesetzliche Änderungen sowie aktuelle Entwicklungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung haben den Energiefachausschuss des IDW veranlasst, die mehrere IDW Prüfungshinweise zu ändern.
Geändert werden:
IDW PH 9.970.10 zu den Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 im Antragsjahr 2018
IDW PH 9.970.11 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2017
IDW PH 9.970.12 zu den Besonderheiten der Prüfungen nach § 75 Satz 2 EEG 2017 und § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2017.
IDW PH 9.970.10 geht nun zum einen auf Antragstellung nach § 64 Abs. 5a EEG 2017 ein und zum anderen wurden Prüfungshandlungen ergänzt, die den aktuellen Sachverhaltsaufklärungen des BAFA zur Unternehmenseigenschaft und zur Abgrenzung von selbst verbrauchtem Strom zu weitergeleitetem Strom Rechnung tragen.
IDW PH 9.970.11 wurde an die gesetzlichen Änderungen aufgrund der Änderungen des EEG 2017 angepasst.
IDW PH 9.970.12 wurde grundlegender überarbeitet. Nunmehr umfasst er auch die Prüfung der Endabrechnung von stromkostenintensiven Unternehmen nach § 60a Satz 2 i.V.m. § 74 Abs. 2 EEG 2017 sowie die Prüfung der Abrechnung nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 KWKG.
An einer Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers wird noch gearbeitet.
Die IDW Prüfungshinweise werden in Heft 3/2018 der IDW Life veröffentlicht werden.
(IDW vom 22.02.2018 / Viola C. Didier)