• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderung von IDW Prüfungshinweisen der 970er-Reihe

26.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderung von IDW Prüfungshinweisen der 970er-Reihe

Beitrag mit Bild

©Falko Müller/fotolia.com

Gesetzliche Änderungen sowie aktuelle Entwicklungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung haben den Energiefachausschuss des IDW veranlasst, die mehrere IDW Prüfungshinweise zu ändern.

Geändert werden:

IDW PH 9.970.10 zu den Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 im Antragsjahr 2018

IDW PH 9.970.11 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2017

IDW PH 9.970.12 zu den Besonderheiten der Prüfungen nach § 75 Satz 2 EEG 2017 und § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2017.

IDW PH 9.970.10 geht nun zum einen auf Antragstellung nach § 64 Abs. 5a EEG 2017 ein und zum anderen wurden Prüfungshandlungen ergänzt, die den aktuellen Sachverhaltsaufklärungen des BAFA zur Unternehmenseigenschaft und zur Abgrenzung von selbst verbrauchtem Strom zu weitergeleitetem Strom Rechnung tragen.

IDW PH 9.970.11 wurde an die gesetzlichen Änderungen aufgrund der Änderungen des EEG 2017 angepasst.

IDW PH 9.970.12 wurde grundlegender überarbeitet. Nunmehr umfasst er auch die Prüfung der Endabrechnung von stromkostenintensiven Unternehmen nach § 60a Satz 2 i.V.m. § 74 Abs. 2 EEG 2017 sowie die Prüfung der Abrechnung nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 KWKG.

An einer Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers wird noch gearbeitet.

Die IDW Prüfungshinweise werden in Heft 3/2018 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 22.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht