• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes

20.10.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes

Mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird das Gesellschaftsregister eingeführt. Das Gesellschaftsregister führt für das Basisregister für Unternehmen relevante Einheiten, sodass das Unternehmensbasisdatenregistergesetz angepasst werden muss.

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Mit einem Gesetzentwurf (20/8866) zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dieses an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 01. Januar 2024 gültige Gesellschaftsregister anpassen.

Ergänzung notwendig

„Ab dem 01. Januar 2024 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten“, heißt es in dem Entwurf. Eine davon unabhängige, spätere Datenübermittlung sei dann nicht ohne Mehraufwand möglich, weshalb das Gesellschaftsregister im Unternehmensbasisdatenregistergesetz ergänzt werden müsse.

 


Dt. Bundestag vom 18.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ginasanders/123rf.com


26.03.2026

Kirchensteuer nur bei wirksamer Mitgliedschaft

Kirchensteuer setzt eine wirksame Kirchenmitgliedschaft voraus, die nach kirchlichem Recht genau geprüft werden muss.

weiterlesen
Kirchensteuer nur bei wirksamer Mitgliedschaft

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


26.03.2026

BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuer-Regelung

Der BFH hat bestätigt, dass die rückwirkende Erbschaftsteuerreform für Schenkungen ab Juli 2016 wirksam ist.

weiterlesen
BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuer-Regelung

Rechtsboard

RAin Dr. Kerstin Wilhelm / RA Dr. Johannes Dittrich


26.03.2026

Krisenvorsorge als Leitungsaufgabe: Rechtliche Pflichten und operative Umsetzung eines ganzheitlichen Crisis Management Systems

Gegenwärtig stellt sich weniger die Frage, ob ein Unternehmen von einer Krise betroffen sein könnte, als vielmehr, wann und in welcher Form eine Krise auftreten wird. Das Spektrum möglicher Auslöser ist denkbar weit.

weiterlesen
Krisenvorsorge als Leitungsaufgabe: Rechtliche Pflichten und operative Umsetzung eines ganzheitlichen Crisis Management Systems
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)