• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderung des Umwandlungssteuergesetzes umstritten

30.06.2015

Meldung, Steuerrecht

Änderung des Umwandlungssteuergesetzes umstritten

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Nicht weniger als 15 Sachverständige haben im Finanzausschuss kontrovers zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, mit dem eine Reihe von Steuergesetzen in vielerlei Punkten geändert werden soll. Wichtigster Punkt ist geplante Änderung des Umwandlungssteuergesetzes.

Das Umwandlungssteuergesetz regelt zum einen die steuerlichen Folgen der Umwandlung eines Unternehmens oder einer sonstigen Körperschaft in eine andere Rechtsform, also zum Beispiel einer GmbH in eine Aktiengesellschaft. Es erfasst aber auch Umstrukturierungen, bei denen beispielsweise ein Unternehmen in einem anderen aufgeht oder sich mehrere Unternehmen zu einem zusammenschließen. Dabei geht es vor allem darum, so genannte kreative Steuergestaltung zum Nachteil der öffentlichen Hand zu verhindern. Hintergrund sind Fälle wie der VW-Porsche-Deal, bei dem das eingebrachte Unternehmen nicht verkauft, sondern gegen Anteile an dem aufnehmenden Unternehmen eingetauscht wird. Mit der Neuregelung soll der Grundsatz, dass Gewinne aus dem Verkauf eines Betriebes zu versteuern sind, auf die Einbringung von Betrieben in einen anderen übertragen werden.

Rückwirkung verfassungswidrig?

Strittig ist, dass die geplante steuerliche Neuregelung solcher Umwandlungen rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Ein Teil der Sachverständigen nannte dies verfassungswidrig. Andere Experten dagegen bezeichneten es als verfassungsrechtlich unproblematisch, da zu diesem Stichtag bekannt war, dass es eine Neuregelung geben wird. Mit der Stichtagsregelung soll verhindert werden, dass vor dem zum 1. Januar 2016 geplanten Inkrafttreten des Gesetzes noch schnell solche Umwandlungen allein zum Zweck der Steuervermeidung vorgenommen werden. Allerdings kam von Wirtschaftsseite der Hinweis, dass derzeit betrieblich gebotene Umwandlungen auf Eis lägen, weil von den Finanzämtern keine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Folgen zu bekommen sei. Kritik gab es zudem von unterschiedlichsten Seiten an einzelnen Detailregelungen, die auch in Zukunft dazu führen könnten, dass betrieblich sinnvolle Umwandlungen aus steuerlichen Gründen unterbleiben.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


06.02.2025

BFH: Einschränkung beim Betriebsausgabenabzug für Holdinggesellschaften

Holdings dürfen Verwaltungskosten, die mit steuerfreien Beteiligungserträgen zusammenhängen, nur anteilig als Betriebsausgaben abziehen.

weiterlesen
BFH: Einschränkung beim Betriebsausgabenabzug für Holdinggesellschaften

Meldung

©cienpies/123rf.com


06.02.2025

beA: Frist verpasst wegen leerer PDF

Rechtsanwälte müssen PDF-Dateien vor der Übermittlung prüfen, da eine fehlende Kontrolle zur Fristversäumung und Versagung der Wiedereinsetzung führen kann.

weiterlesen
beA: Frist verpasst wegen leerer PDF

Meldung

©momius/fotolia.com


05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

weiterlesen
BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank