16.03.2026

Meldung, Steuerrecht

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Die Bundesregierung will die Regeln für unentgeltliche Hilfe in Steuersachen grundlegend lockern. Künftig soll diese Unterstützung nicht mehr auf Angehörige beschränkt sein, sondern im Regelfall allgemein zulässig werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf Neuerungen für Lohnsteuerhilfevereine und eine Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer vor.

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Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550) vor.

Neuregelung für „Tax Law Clinics“

Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit soll die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden. Durch die Neuregelung sollen auch „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden. In „Tax Law Clinics“ sollen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten werden. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden.

Modernisierung für Lohnsteuerhilfevereine und Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Außerdem ist in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen. Deren Beratungsbefugnis soll erweitert werden.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes. Damit soll eine Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280% vorgenommen werden. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen.


Dt. Bundestag vom 13.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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