27.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung des Investmentrechts

Beitrag mit Bild

Das Investmentrecht wird geändert.

Die Bundesregierung will neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umsetzen.

Im Rahmen der Änderung des Investmentrechts sollen Neuerungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere kommen, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (BT-Drs. 18/6744 – PDF, 1,81 MB).

Neue Bußgeldvorschriften anvisiert

Durch die Regelungen solle gleichzeitig dem Ziel der Bundesregierung Rechnung getragen werden, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen. Geändert werden sollen auch Bußgeldvorschriften. Der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung mittrage.

(Bundestag hib vom 27.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


11.12.2025

Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an Landesstiftung

Zuwendungen an eine vom Land gegründete, aber nicht ausschließlich gemeinnützig oder landeszweckgebundene Stiftung unterliegen der Schenkungsteuer.

weiterlesen
Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an Landesstiftung

Meldung

©AnatolyTiplyashin/fotolia.com


11.12.2025

Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Die besinnliche Weihnachtszeit ist für viele Berufstätige keine komplette Auszeit vom Job. Obwohl die Mehrheit Urlaub hat, bleibt fast jeder Zweite erreichbar.

weiterlesen
Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Meldung

Grundsteuer


10.12.2025

BFH: Grundsteuer-„Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Der BFH erkennt das Bundesmodell als rechtlich tragfähige Grundlage zur Bewertung von Grundstücken an, auch wenn damit Bewertungsungenauigkeiten einhergehen.

weiterlesen
BFH: Grundsteuer-„Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank