27.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung des Investmentrechts

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Das Investmentrecht wird geändert.

Die Bundesregierung will neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umsetzen.

Im Rahmen der Änderung des Investmentrechts sollen Neuerungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere kommen, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (BT-Drs. 18/6744 – PDF, 1,81 MB).

Neue Bußgeldvorschriften anvisiert

Durch die Regelungen solle gleichzeitig dem Ziel der Bundesregierung Rechnung getragen werden, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen. Geändert werden sollen auch Bußgeldvorschriften. Der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung mittrage.

(Bundestag hib vom 27.11.2015/ Viola C. Didier)


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