27.03.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung des Aktienrechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Finanzierung von Aktiengesellschaften soll nach Willen der Bundesregierung „flexibilisiert“ werden. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Aktiengesellschaften künftig regulatorisches Kernkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bilden können. Dazu soll ein „angemessener Gestaltungsspielraum“ geschaffen werden.

Der neue Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/4349) zur Novellierung des Aktienrechts soll künftig ein Umtauschrecht auch für den Schuldner von Wandelschuldverschreibungen in Anteile an dem Grundkapital der betreffenden Gesellschaft eingeführt werden. Laut Begründung des Gesetzentwurfes kann dies ein „sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen“.

Mehr Transparenz, weniger Missbrauch

Die Novelle sieht zudem unter anderem vor, die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter zu gestalten. Laut Bundesregierung wurde auf internationaler Ebene Kritik an der deutschen Regelung geäußert, da gegebenenfalls durch die aktuellen Regelungen im Aktiengesetz „keine ausreichenden Informationen über den Gesellschafterbestand verfügbar seien“.  Weitere Änderungen sind in Bezug auf den möglichen Missbrauch von nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen sowie die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, die von Gebietskörperschaften entstand werden, vorgesehen.

(hib / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht