27.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung der Zinszusatzreserve 2018

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Die Bundesregierung will Vorschriften über Lebensversicherungen ändern und noch in diesem Jahr die Regelungen der Zinszusatzreserve anpassen sowie einen „Provisionsdeckel“ einführen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3424) auf eine Kleine Anfrage der FDP schreibt, habe eine Evaluierung der Vorschriften zur Zinszusatzreserve der Lebensversicherungsunternehmen ergeben, dass Anpassungsbedarf bestehe.

Probleme durch Niedrigzinsumfeld

Nach Angaben der Regierung kann sich ein lang anhaltendes Niedrigzinsumfeld mittel- bis langfristig auf die Fähigkeit von Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen auswirken, die den Versicherten zugesagten Zinsgarantien zu erbringen. Daher sei bereits 2011 die Zinszusatzreserve eingeführt und 2014 mit dem Lebensversicherungsreformgesetz ein Maßnahmenpaket initiiert worden, „um die Regulierung an die Erfordernisse im Niedrigzinsumfeld anzupassen“.

Deckelung von Provisionen

Ziel des neuen Vorhabens sei es, „die Zinsgarantien nachhaltiger abzusichern“. Ende des letzten Jahres bestanden 83,5 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einer Versicherungssumme von 3,086 Billionen Euro. Außerdem sollen die Provisionen der Versicherungsvermittler gedeckelt werden. Nach Angaben der Regierung erhielten Vermittler im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro. Neu eingelöst wurden fünf Millionen Lebensversicherungspolicen mit einer Versicherungssumme von 2.512 Milliarden Euro.

(Dt. Bundestag, hib vom 26.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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