19.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung der Insolvenzordnung

Beitrag mit Bild

Mit der Neufassung des § 104 InsO werden die durch ein aktuelles BGH-Urteil entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung eingebracht, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert werden sollen.

Der Gesetzentwurf wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.06.2016 (Az. IX ZR 314/14) notwendig, „nach dem Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam sind, soweit sie für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsehen, die von § 104 der Insolvenzordnung (InsO) abweichen“. Von diesem Urteil sind die im Finanzmarkt üblichen Rahmenvertragsmuster für die Zusammenfassung und Abwicklung von Finanzmarktkontrakten und damit nahezu alle derzeit bestehenden Finanzmarktkontrakte betroffen, auf die im Insolvenzfall deutsches Insolvenzrecht anwendbar wäre.

104 InsO wird ergänzt

Um aus diesem Urteil sich ergebende „Gefahren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Institute und Marktteilnehmer und für die Stabilität des deutschen Finanzsystems“ abzuwehren, bedürfe es „gesetzlicher Regelungen zur Klarstellung der Insolvenzfestigkeit von Liquidationsnettingklauseln“. Im Kern wird mit dem Gesetzentwurf der fragliche § 104 der Insolvenzordnung um einige klarstellende Sätze ergänzt, mit denen eine Auslegung wie in erwähntem Urteil künftig nicht mehr möglich sein soll.

(Dt. Bundestag, hib 18.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


23.04.2026

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der BFH stellt klar, dass für die Grunderwerbsteuer die zivilrechtliche Gesellschafterstellung zählt, nicht eine bloß wirtschaftliche Vorbindung.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


23.04.2026

BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Für den Vorsteuerabzug zählt nicht das Etikett der Rechnung, sondern der tatsächliche Leistungsbezug, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


23.04.2026

7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert

Viele Unternehmen schaffen feste Strukturen, damit mehr Frauen technische und digitale Berufe ergreifen, zeigt eine aktuelle Bitkom-Befragung.

weiterlesen
7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht