Der IASB hat einen Entwurf zur Änderung im IFRS 9 veröffentlicht. Der Bilanzierungsstandard IFRS 9 regelt die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten.
IFRS 9 Finanzinstrumente ist der ab 1. Januar 2018 anzuwendende Standard für die Klassifizierung, Bewertung und Wertminderung von Finanzinstrumenten sowie die Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS. Der IASB hat nun den Exposure Draft ED/2017/3 veröffentlicht.
Kündigungs- und Entschädigungsklauseln bei Finanzinstrumenten
Darin wird eine Änderung von IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, derzufolge symmetrisch ausgestaltete Kündigungs- und Entschädigungsklauseln bei Finanzinstrumenten einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht im Wege stehen sollen. Der IASB beabsichtigt, diese Änderung noch bis Ende 2017 zu finalisieren. Sie soll ab 1.1.2018 – also zeitgleich mit IFRS 9 insgesamt – erstmals verpflichtend anzuwenden sein.
(DRSC vom 21.04.2017/ Viola C. Didier)