24.04.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderung an IFRS 9 geplant

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der IASB hat einen Entwurf zur Änderung im IFRS 9 veröffentlicht. Der Bilanzierungsstandard IFRS 9 regelt die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten.

IFRS 9 Finanzinstrumente ist der ab 1. Januar 2018 anzuwendende Standard für die Klassifizierung, Bewertung und Wertminderung von Finanzinstrumenten sowie die Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS. Der IASB hat nun den Exposure Draft ED/2017/3 veröffentlicht.

Kündigungs- und Entschädigungsklauseln bei Finanzinstrumenten

Darin wird eine Änderung von IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, derzufolge symmetrisch ausgestaltete Kündigungs- und Entschädigungsklauseln bei Finanzinstrumenten einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht im Wege stehen sollen. Der IASB beabsichtigt, diese Änderung noch bis Ende 2017 zu finalisieren. Sie soll ab 1.1.2018 – also zeitgleich mit IFRS 9 insgesamt – erstmals verpflichtend anzuwenden sein.

(DRSC vom 21.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Meldung

©psdesign1 /fotolia.com


04.03.2026

EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Der aktuelle Bericht der EUStA zeigt deutlich, dass sich organisierte Kriminalität zunehmend in Richtung komplexer Steuer- und Handelsbetrugsmodelle verlagert.

weiterlesen
EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Meldung

©p365.de/fotolia.com


04.03.2026

GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)