28.04.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderung an IFRS 16 wegen Corona

Beitrag mit Bild

©photon_photo/fotolia.com

Der IASB hat kurzfristige Änderungen an IFRS 16 Leases zur Bilanzierung von Mietkonzessionen beim Leasingnehmer im Kontext der Coronavirus-Pandemie vorgeschlagen und den Entwurf eines Änderungsstandards ED2020/2 Covid-19-Related Rent Concessions veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund von aktuell in vielen Ländern beobachtbaren Mietkonzessionen (Stundungen, Verzichte etc.) soll IFRS 16 geändert werden, um den Leasingnehmern eine auf das Jahr 2020 limitierte Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession als Leasingmodifikation einzustufen ist. Die geplanten Änderungen finden Sie hier.

Erleichterungen für Leasinggeber und Leasingnehmer

Die Anwendung dieser optionalen Ausnahmeregelung führt zur Bilanzierung dieser Mietkonzessionen, als ob es sich nicht um eine Modifikation des Leases handelt. Dadurch entfällt für den Bilanzierenden u.a. die Notwendigkeit zur Durchsicht aller Leasing- bzw. Mietverträge zur rechtlichen Beurteilung einer entsprechenden Mietkonzession vor dem Hintergrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und ggf. zur Bestimmung neuer Diskontierungssätze.

Änderung an IFRS 16 bis Ende Mai 2020

Die Ausnahmeregelung soll bereits zum 01.06.2020 in Kraft treten und rückwirkend anwendbar sein. Um den Standardsetzungsprozess zeitnah (möglichst bis Ende Mai) abschließen zu können, ist der Entwurf mit einer nur 14-tägigen Kommentierungsfrist versehen. Anmerkungen werden somit bis zum 08.05.2020 erbeten.

Hinweis: Änderungen an der Bilanzierung durch Leasinggeber sind nicht vorgesehen.

(DRSC vom 24.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)