30.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderung an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht

Der IASB hat die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht. Diese legen ergänzende Angabepflichten in Bezug auf Lieferkettenfinanzierungsgeschäfte fest.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 sollen deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken transparenter werden. Konkret muss ein Unternehmen gemäß IAS 7 und IFRS 7 künftig Folgendes angeben:

  • Beschreibung der Vertragsbedingungen solcher Finanzierungsgeschäfte;
  • Nennung der Bilanzposten und der Buchwerte jeweils zum Periodenbeginn und -ende für solche Geschäfte;
  • Bandbreite von Zahlungsfristen für solche Geschäfte und im Vergleich dazu für sonstige Verbindlichkeiten;
  • Risikokonzentrationen, insb. bei Zahlungsdienstleistern.

Diese Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden. Im ersten Berichtsjahr sind Angaben zu den Vorjahren nicht zu machen bzw. nicht anzupassen. Für Zwischenperioden während des ersten Berichtsjahres sind ebenfalls keine solchen Angaben zu machen. Der Text dieser Änderungen ist beim IASB nur kostenpflichtig erhältlich.


DRSC vom 25.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


03.12.2025

VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Die VSME-Vorlage ermöglicht eine strukturierte Dateneingabe, automatische Berechnungen sowie eine einfache Konvertierung in andere Formate.

weiterlesen
VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank