12.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Achtung: Fehlerhafte Lohnsteuerdaten

Beitrag mit Bild

Der elektronische Lohnsteuerabzug läuft noch nicht rund.

Nach einer Software-Aktualisierung sind 82.339 Datensätze der Meldebehörden von der Finanzverwaltung nicht korrekt weiterverarbeitet worden und haben zu fehlerhaften Angaben für den Lohnsteuerabzug geführt.

Dies teilte die Bundesregierung in einer Antwort (18/6507) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6351) mit. Insgesamt seien 28.287 Arbeitnehmer betroffen gewesen, deren Arbeitgeber aufgrund der übermittelten fehlerhaften Daten zum Teil zu viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen hatten. Die Finanzverwaltung arbeitet an Maßnahmen, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vereiden. An dem Elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren nehmen insgesamt 38,5 Millionen Arbeitnehmer teil.

(Deutscher Bundestag, hib vom 11.11.2015/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


29.01.2026

BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

weiterlesen
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Meldung

©tomertu/123rf.com


29.01.2026

BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Der BFH stellt klar, dass gesetzliche Abgabefristen auch bei Fristverlängerungen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie einzuhalten sind.

weiterlesen
BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Steuerboard

Martin Liebernickel / Alexander Tegge


29.01.2026

Zusammenfassung und Bewertung des SPD-Vorschlags für die Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist in Deutschland seit Jahren Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen.

weiterlesen
Zusammenfassung und Bewertung des SPD-Vorschlags für die Erbschaftsteuer
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)