12.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Achtung: Fehlerhafte Lohnsteuerdaten

Beitrag mit Bild

Der elektronische Lohnsteuerabzug läuft noch nicht rund.

Nach einer Software-Aktualisierung sind 82.339 Datensätze der Meldebehörden von der Finanzverwaltung nicht korrekt weiterverarbeitet worden und haben zu fehlerhaften Angaben für den Lohnsteuerabzug geführt.

Dies teilte die Bundesregierung in einer Antwort (18/6507) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6351) mit. Insgesamt seien 28.287 Arbeitnehmer betroffen gewesen, deren Arbeitgeber aufgrund der übermittelten fehlerhaften Daten zum Teil zu viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen hatten. Die Finanzverwaltung arbeitet an Maßnahmen, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vereiden. An dem Elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren nehmen insgesamt 38,5 Millionen Arbeitnehmer teil.

(Deutscher Bundestag, hib vom 11.11.2015/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)