12.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Achtung: Fehlerhafte Lohnsteuerdaten

Beitrag mit Bild

Der elektronische Lohnsteuerabzug läuft noch nicht rund.

Nach einer Software-Aktualisierung sind 82.339 Datensätze der Meldebehörden von der Finanzverwaltung nicht korrekt weiterverarbeitet worden und haben zu fehlerhaften Angaben für den Lohnsteuerabzug geführt.

Dies teilte die Bundesregierung in einer Antwort (18/6507) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6351) mit. Insgesamt seien 28.287 Arbeitnehmer betroffen gewesen, deren Arbeitgeber aufgrund der übermittelten fehlerhaften Daten zum Teil zu viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen hatten. Die Finanzverwaltung arbeitet an Maßnahmen, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vereiden. An dem Elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren nehmen insgesamt 38,5 Millionen Arbeitnehmer teil.

(Deutscher Bundestag, hib vom 11.11.2015/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht