• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abzugsverbot für Geschenke: Ist eine konkrete Gegenleistung erforderlich?

22.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Abzugsverbot für Geschenke: Ist eine konkrete Gegenleistung erforderlich?

Beitrag mit Bild

Wenn Geschenke nur als Zweckgeschenk dazu bestimmt sind, die Geschäftsbeziehungen zu verbessern, kommt ein Betriebsausgabenabzug nicht in Betracht.

Geschenken im Sinne des Steuerrechts sind auch Zuwendungen, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung verknüpft sind und mit denen der Geber nur allgemein das im betrieblichen Interesse liegende Wohlwollen des Bedachten erringen möchte, stellte der BFH in einer aktuellen Entscheidung klar.

In dem Streitfall stand eine GmbH in Geschäftsbeziehung mit einer KG, deren Gesellschafter-Geschäftsführer Herr S war. Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug für Zahlungen der GmbH an die von Herrn S zur Reparatur seines Porsches beauftragte Kfz-Werkstatt. Das Finanzgericht bestätigte das Finanzamt dies unter Hinweis auf das Abzugsverbot für Geschenke nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (2002) i.V.m. § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes. Die Richter waren der Ansicht, dass der Zahlung keine Vereinbarung über eine konkrete Gegenleistung (Sponsoring) zugrunde gelegen habe und die Leistung als sog. Zweckgeschenk nur dazu bestimmt gewesen sei, die Geschäftsbeziehungen der GmbH zur KG zu verbessern. Die Revision wurde nicht zugelassen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 23.10.2014, Az. 10 K 36/13).

BFH: Eine konkrete Gegenleistung bedarf es nicht

Die GmbH meinte, es bedürfe einer höchstrichterlichen Entscheidung über die Anforderungen an die „hinreichende Konkretisierung einer Gegenleistung“. Der BFH verwarf jedoch die erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 22.09.2015 (Az. I B 1/15). Die GmbH habe nicht beachtet, dass die Ansicht des Finanzgerichts auf der ständigen BFH-Rechtsprechung beruhte, nach der zu den Geschenken i.S.d. Einkommensteuergesetzes auch Zuwendungen (sog. Zweckgeschenke) gehören, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung verknüpft sind und mit denen der Geber nur allgemein das im betrieblichen Interesse liegende Wohlwollen des Bedachten erringen möchte.

(BFH-Urteil  Az. I B 1/15 veröffentlicht am 20.01.2016/ Viola C. Didier)

 


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


08.05.2026

BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Die neusten Entscheidungen des BGH zeigen, dass Gerichte die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nicht zu eng auslegen dürfen.

weiterlesen
BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2026

Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Hotelkosten führen nur bei dauerhafter betrieblicher Nutzungsbestimmung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, entschied der BFH.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


07.05.2026

Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht

Der BFH hat klargestellt, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer nach § 233a AO unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

weiterlesen
Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht