• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen europarechtswidrig?

01.09.2017

Meldung, Steuerrecht

Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen europarechtswidrig?

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Das Finanzgericht Köln hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden. Es hat daher dem EuGH mehrere Fragen zum Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht zur Entscheidung vorgelegt.

Der Kläger, ein deutscher Staatsbürger, hatte im Streitjahr 2008 seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien. Er unterlag dort der unbeschränkten belgischen Einkommensteuerpflicht. Für seine selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt einer internationalen Kanzlei benötigte er eine deutsche Rechtsanwaltszulassung. Dadurch war er Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte Nordrhein-Westfalen. Aus seiner Rechtsanwaltstätigkeit erzielte er Einkünfte in mehreren Staaten. Über die Hälfte der Einkünfte wurden in Deutschland erzielt und hier im Rahmen der deutschen beschränkten Steuerpflicht der Einkommensteuer unterworfen.

Verstößt § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG 2008 gegen die Niederlassungsfreiheit?

Das Finanzamt versagte den Abzug der Beiträge an das Versorgungswerk und an eine private deutsche Rentenversicherung. In Belgien war ein steuermindernder Abzug im Ergebnis ebenfalls nicht möglich. Das FG Köln hält die Entscheidung des Finanzamts zwar nach deutschem Recht für zutreffend. Es hat aber europarechtliche Bedenken gegen die deutsche Rechtslage. Daher hat es im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH nachgefragt, ob die nur gebietsfremde Steuerpflichtige treffende Benachteiligung in § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG 2008 mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist (Beschluss vom 03.08.2017 – 15 K 950/13; Aktenzeichen des EuGH: C-480/17).

Was ist mit Aufwendungen im „Quellenstaat“?

Zwar befänden sich gebietsansässige und gebietsfremde Steuerpflichtige im Hinblick auf die Einkommensteuer grundsätzlich nicht in einer vergleichbaren Situation. Daher sei der Ausschluss von bestimmten Steuervergünstigungen bei beschränkter Steuerpflicht regelmäßig gerechtfertigt. Dies gelte nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch nicht für Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer im betroffenen Mitgliedstaat (hier: Deutschland als „Quellenstaat“) ausgeübten steuerpflichtigen Tätigkeit stünden. Für solche Aufwendungen müsse auch der Quellenstaat grundsätzlich einen Abzug ermöglichen. Im vorgelegten Fall sei insbesondere fraglich, ob die „Pflichtbeiträge“ an das Versorgungswerk in einem hinreichenden Zusammenhang zur auch in Deutschland ausgeübten und dort besteuerten Tätigkeit stünden.

(FG Köln, PM vom 01.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht