Der Finanzausschuss hat dem Abwicklungsmechanismus-Gesetz zugestimmt und damit einen weiteren Schritt zur Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage geratene Banken in Europa gemacht.
Der Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009, 18/5325) regelt unter anderem, wie die in Deutschland eingesammelten Bankenabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden und welche Behörde die der Bundesrepublik zustehenden Befugnisse ausübt. Angepasst werden auch die Regelungen über die Verwendung der Beiträge aus der Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014, nachdem die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vom einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vorgenommen werden soll.
Übertragung der Bankenaufsicht an die EZB?
Dem Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen, auf eine Verordnungsermächtigung in dem Gesetzentwurf zu verzichten, widersprach die Koalition. Mit einer Verordnung könne die Aufsichtspraxis von deutscher Seite beeinflusst werden, argumentierte die CDU/CSU, während die Grünen argumentiert hatten, mit der Bankenunion und der Übertragung der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank würde eine nationale Rechtsverordnung die gewünschte Vereinheitlichung des europäischen Aufsichtsrechts konterkarieren. Wie die CDU/CSU-Fraktion begrüßte auch die SPD-Fraktion die einheitliche Aufsicht und den Abwicklungsmechanismus. Es gehe darum, zu verhindern, dass Steuerzahler bei Insolvenzen von Banken zur Kasse gebeten würden und dass diese Regelungen in Europa einheitlich umgesetzt werden würden.
(Bundestag (hib) / Viola C. Didier)