• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abschlussprüfung: Kritik an Einschränkung des Stichprobenbegriffs

14.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Abschlussprüfung: Kritik an Einschränkung des Stichprobenbegriffs

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Der DStV kritisiert die Einschränkung des Stichprobenbegriffs in der Abschlussprüfung.

Der Arbeitskreis Rechnungslegung des Deutscher Steuerberaterverbandes e.V. kritisiert die Entwürfe der IDW-Prüfungsstandards 300 und 310 zu Prüfungsnachweisen im Rahmen der Abschlussprüfung und zu repräsentativen Auswahlverfahren in der Abschlussprüfung.

In der Kritik steht insbesondere die verwendete Definition von Stichproben. Die Änderung kann zu einer Unsicherheit im Berufsstand und einer Vergrößerung der Erwartungslücke bei den Abschlussadressaten führen.

Problemen im Prüfungsalltag vorprogrammiert?

Die Entwürfe sehen vor, dass durch bewusste Auswahl erlangte Prüfungsnachweise zukünftig nicht mehr als Stichprobe gelten dürften. Nach Einschätzung des Arbeitskreises führt diese Abkehr von der im Berufsstand etablierten und der in der Statistik verwendeten Definition zu Problemen im Prüfungsalltag. Ebenso verweist der Bestätigungsvermerk darauf, dass die Erkenntnisse „überwiegend auf der Basis von Stichproben“ beruhen. Die bewusste Auswahl von Belegen dürfte demnach nur noch sehr eingeschränkt eingesetzt werden.

Vorschlag des DStV

Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, dass die bisherige, etablierte Nomenklatur weiterhin verwendet wird und die vom IDW beabsichtigten Änderungen durch andere Begriffe erfolgen. Nach Ansicht des Arbeitskreises wird die durch bewusste Auswahl erlangte Stichprobe am besten als „nicht repräsentativ“ beschrieben.

(DStV vom 07.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Der Betrieb


26.05.2023

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares

Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Fußball, Fussball, Tor, Sport
©alphaspirit/fotolia.com


26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App