29.06.2026

Rechtsboard

Abschied von der Aktionärsdemokratie

Die HV-Saison 2026 steckt in den letzten Zügen, und wieder haben viele Unternehmen ihre Hauptversammlung als „Vorstands-TV“ abgehalten. Die Digitalisierung bestimmt damit zunehmend das zentrale Format der Aktionärsdemokratie. Die virtuelle Hauptversammlung ist aber aus Sicht der Aktionäre kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.

Nachhaltigkeitsbericht: Die Herausforderung erfolgreich meistern

Robert Peres
ist Rechtsanwalt und Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre

Sorgfältig choreografiertes Format

Was als pandemiebedingte Notlösung begann, hat sich zu einem dauerhaften Instrument der Entmachtung entwickelt. Jene Aktionärsdemokratie, wie wir sie kannten, wird systematisch ausgehöhlt – und das unter dem Deckmantel von Effizienz, Kostenersparnis und Modernisierung. Doch wer die Entwicklung der letzten Jahre genau betrachtet, erkennt: Der Widerstand wächst, und aktive Aktionäre und Stimmrechtsberater haben bereits spürbare Erfolge erzielt. In einer echten Hauptversammlung entsteht etwas, das kein Videostream ersetzen kann. Der Aktionär steht auf, stellt seine Frage, blickt dem Vorstand direkt in die Augen. Die Stille im Saal, wenn die Antwort ausweicht oder unbefriedigend bleibt. Das leise Murmeln der anderen, das Signal von Unmut. Diese unmittelbare, lebendige Kontrolle – der Druck der Öffentlichkeit, der spontane Dialog – existiert in der virtuellen Welt nicht mehr. Stattdessen erhalten wir ein sorgfältig choreografiertes Format: Fragen werden vorab eingereicht, vom Vorstand gebündelt, gefiltert und oft in einer Sammelantwort abgehandelt, die mehr verschleiert als klärt. Nachfragen? Kaum möglich. Spontane Reaktionen? Ausgeschlossen. Was bleibt, ist ein Monolog, der sich als Dialog tarnt – ein „Vorstands-TV“, wie es viele Aktionäre treffend nennen. Besonders perfide wirkt die Selektionsmacht, die dem Vorstand zuwächst. Er entscheidet allein, welche Fragen „relevant“ sind, welche „missbräuchlich“ oder einfach „nicht beantwortbar“. Es gibt keine unabhängige Instanz, die diese Entscheidung überprüft – kein Aufsichtsrat, kein Gericht, kein neutraler Moderator. Der Vorstand wird zum alleinigen Kurator der eigenen Kritik.

Gezielte Schwächung der Minderheitsaktionäre

Wer unangenehme Themen anspricht – wie geplante oder erfolgte Übernahmen, die Vorstandsvergütung, ESG-Defizite oder generelle strategische Fehlentscheidungen –, riskiert, dass seine Stimme untergeht oder gar nicht erst zur Sprache kommt. Das ist keine Modernisierung des Aktienrechts. Das ist eine gezielte Schwächung der Minderheitsaktionäre, die oft die kritischsten Stimmen sind. Auch die formellen Rechte leiden erheblich. Der Widerspruch zur Niederschrift, in Präsenz ein kraftvolles Signal mit unmittelbarem Echo, verliert virtuell seine Wirkung – er bleibt meist textbasiert und wirkungslos. Technische Störungen – und die gibt es regelmäßig, wie bei der Commerzbank-HV 2023, wo Aktionäre minutenlang keinen Zugriff hatten – können die Stimmabgabe verhindern oder den gesamten Zugang erschweren. Ältere Aktionäre oder solche ohne perfekte technische Ausstattung werden faktisch benachteiligt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 53a AktG), einer der Eckpfeiler des deutschen Aktienrechts, wird so zur Farce. Hinzu kommt der Verlust der Öffentlichkeit. In Präsenz konnten Journalisten, Analysten und interessierte Bürger spontan teilnehmen und beobachten. Heute entscheidet das Unternehmen, wer zugelassen wird – und wer nicht. Die Hauptversammlung, einst das „Hochamt der Aktionärsdemokratie“, mutiert zum geschlossenen Vorstandsauftritt. Kontrolle durch die Eigentümer wird ersetzt durch Inszenierung. Und genau hier zeigt sich der eigentliche Skandal: Das Format widerspricht dem Schutzzweck des Aktienrechts, das eine effektive, unmittelbare Kontrolle der Verwaltung durch die Hauptversammlung verlangt. Doch die Geschichte ist nicht einseitig.

Deutsche Bank geht auf Kritik ein

Aktive Aktionäre haben in den letzten Jahren bewiesen, dass Widerstand wirkt – und zwar konkret. Besonders eindrucksvoll ist der Fall der Deutschen Bank. Jahrelang hielt der Dax-Konzern rein virtuelle Hauptversammlungen ab, trotz wachsender Kritik von Kleinaktionären und Verbänden. Der Druck stieg: Die Initiative Minderheitsaktionäre, die DSW und andere forderten lautstark eine Rückkehr zur Präsenz. Im März 2025 gab die Bank schließlich nach: 2026 führte sie wieder eine physische Hauptversammlung durch – und plant künftig einen Wechsel zwischen virtuellen und Präsenzformaten, mindestens alle vier Jahre eine in Präsenz. Das war kein freiwilliger Geschenktag des Vorstands, sondern das Ergebnis anhaltenden Aktionärsdrucks, der die Bank zwang, auf die Kritik einzugehen. Ähnlich eindrucksvoll verlief es bei Siemens und TUI. Bei Siemens lehnte die Hauptversammlung 2025 den Vorstands-Vorschlag ab, das virtuelle Format bis 2027 zu verlängern – die notwendige Dreiviertelmehrheit kam nicht zustande. Stimmrechtsberater wie ISS, große Fondsgesellschaften (Deka, Union Investment) und engagierte Kleinaktionäre hatten massiv mobilisiert. Ergebnis: auch Siemens ist 2026 zur Präsenz zurückgekehrt und hatte sogar vorsorglich die Olympiahalle in München gebucht. Bei TUI scheiterte ein vergleichbarer Ermächtigungsantrag ebenfalls – der Konzern muss wieder persönlich vor seine Aktionäre treten. Dies sind keine Einzelfälle mehr. In der HV-Saison 2023/2024 kehrten bereits Unternehmen wie BASF, Henkel, Airbus und Porsche zumindest teilweise zur Präsenz zurück.

Echte hybride Hauptversammlung als Regelfall

Der Trend setzt sich fort: Vorstände erkennen zunehmend, dass sie das Risiko einer Abstimmungsniederlage (und des damit verbundenen Imageschadens) vermeiden wollen. Wenn die 75-Prozent-Hürde für eine rein virtuelle Ermächtigung nicht genommen wird, bleibt nur die Präsenz – oder zumindest Hybrid – als Ausweg. Die Lösung liegt auf der Hand: Wir brauchen echte hybride Hauptversammlungen als Regelfall. Präsenz und digitale Teilnahme gleichzeitig, mit vollen Rede-, Nachfrage- und Widerspruchsrechten für alle. Keine Vorfilterung der Fragen, keine einseitige Bündelung durch den Vorstand, keine willkürliche Moderation.

Aktionäre müssen weiter Druck machen

Nur so bleibt die Hauptversammlung das, was sie sein soll: ein wirksames, lebendiges Kontrollinstrument der Aktionäre gegenüber der Verwaltung. Solange das Gesetz jedoch das rein virtuelle Format als bequeme Option zulässt, solange Vorstände die Fragen kuratieren dürfen und solange technische Barrieren die gleichberechtigte Teilnahme erschweren, wird die virtuelle Hauptversammlung nicht die Zukunft sein. Sie bleibt der Abschied von der Aktionärsdemokratie – es sei denn, die Aktionäre machen weiter Druck.

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