22.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Abschaffung der Befristung ohne Grund?

Beitrag mit Bild

©K.C./fotolia.com

Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf (18/12354) zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung vorgelegt. Damit würde die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt werden, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss. Unbefristete Verträge bei den Neueinstellungen wären damit wieder die Regel.

Befristete Arbeitsverträge haben sich in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet. Fast jeder zweite neu geschlossene Arbeitsvertrag ist lediglich zeitlich befristet. Bei der Gruppe der jungen Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren sind sogar zwei von drei neuen Verträgen befristet. Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten, denen ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorenthalten wird, von 863.000 im Jahr 1994 auf 2,78 Millionen im Jahr 2014 verdreifacht.

Eindämmung der Befristungspraxis

Ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Befristungspraxis vieler Betriebe ist die Abschaffung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung. 48 Prozent der befristeten Arbeitsverträge werden ohne Sachgrund befristet. Das Vorliegen eines solchen sachlichen Grundes muss aber eine Minimalvoraussetzung für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sein.

Nur noch Befristungen mit sachlichem Grund

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz müsse laut dem Gesetzentwurf dahingehend geändert werden, dass künftig nur noch Befristungen mit sachlichem Grund erlaubt seien, schreiben die Linken. Zur Begründung führt die Fraktion die Ausbreitung von befristeten Arbeitsverträgen an, die es verhinderten, dass Beschäftigte ihre Zukunft auf einer sicheren Grundlage planen können. Außerdem würden befristete Arbeitsverträge den Kündigungsschutz aushöhlen.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht