22.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Abschaffung der Befristung ohne Grund?

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Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf (18/12354) zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung vorgelegt. Damit würde die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt werden, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss. Unbefristete Verträge bei den Neueinstellungen wären damit wieder die Regel.

Befristete Arbeitsverträge haben sich in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet. Fast jeder zweite neu geschlossene Arbeitsvertrag ist lediglich zeitlich befristet. Bei der Gruppe der jungen Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren sind sogar zwei von drei neuen Verträgen befristet. Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten, denen ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorenthalten wird, von 863.000 im Jahr 1994 auf 2,78 Millionen im Jahr 2014 verdreifacht.

Eindämmung der Befristungspraxis

Ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Befristungspraxis vieler Betriebe ist die Abschaffung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung. 48 Prozent der befristeten Arbeitsverträge werden ohne Sachgrund befristet. Das Vorliegen eines solchen sachlichen Grundes muss aber eine Minimalvoraussetzung für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sein.

Nur noch Befristungen mit sachlichem Grund

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz müsse laut dem Gesetzentwurf dahingehend geändert werden, dass künftig nur noch Befristungen mit sachlichem Grund erlaubt seien, schreiben die Linken. Zur Begründung führt die Fraktion die Ausbreitung von befristeten Arbeitsverträgen an, die es verhinderten, dass Beschäftigte ihre Zukunft auf einer sicheren Grundlage planen können. Außerdem würden befristete Arbeitsverträge den Kündigungsschutz aushöhlen.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.05.2017 / Viola C. Didier)


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