22.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Abschaffung der Befristung ohne Grund?

Beitrag mit Bild

©K.C./fotolia.com

Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf (18/12354) zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung vorgelegt. Damit würde die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt werden, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss. Unbefristete Verträge bei den Neueinstellungen wären damit wieder die Regel.

Befristete Arbeitsverträge haben sich in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet. Fast jeder zweite neu geschlossene Arbeitsvertrag ist lediglich zeitlich befristet. Bei der Gruppe der jungen Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren sind sogar zwei von drei neuen Verträgen befristet. Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten, denen ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorenthalten wird, von 863.000 im Jahr 1994 auf 2,78 Millionen im Jahr 2014 verdreifacht.

Eindämmung der Befristungspraxis

Ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Befristungspraxis vieler Betriebe ist die Abschaffung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung. 48 Prozent der befristeten Arbeitsverträge werden ohne Sachgrund befristet. Das Vorliegen eines solchen sachlichen Grundes muss aber eine Minimalvoraussetzung für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sein.

Nur noch Befristungen mit sachlichem Grund

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz müsse laut dem Gesetzentwurf dahingehend geändert werden, dass künftig nur noch Befristungen mit sachlichem Grund erlaubt seien, schreiben die Linken. Zur Begründung führt die Fraktion die Ausbreitung von befristeten Arbeitsverträgen an, die es verhinderten, dass Beschäftigte ihre Zukunft auf einer sicheren Grundlage planen können. Außerdem würden befristete Arbeitsverträge den Kündigungsschutz aushöhlen.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)